Klage im Fall der Tabaksteuer?

Klage im Fall der Tabaksteuer? – Als bekannt wurde, was das neue Tabaksteuergesetz beinhaltet, und dass es beschlossene Sache ist, kam es zu einem regelrechten Aufstöhnen unter den Vertretern der E-Zigaretten Branche. Kein Wunder, denn wir haben bereits berichtet, wie hart es die gesamte Zunft treffen wird. Die Tabaksteuer ist kein Pappenstiel und kann durchaus auch Existenzen kosten. Zudem fühlen sich auch die Hersteller der Produkte der E-Zigarette und der Geräte selbst benachteiligt und ungerecht behandelt. Sie planen nun eine Verfassungsbeschwerde. Dabei erhalten sie sogar Verständnis von FDP-Politiker Kubicki.

Weniger Raucher, mehr Dampfer, Ärger wegen Tabaksteuer

Ja, es heißt Tabaksteuergesetz. Und trotzdem ist dort auch das Dampfen impliziert worden, obwohl es ein komplett anderes Produkt und ein vollständig anderer Vorgang ist. Doch so pingelig wollen wir nicht sein. Werfen wir den Blick auf das große Ganze. In Deutschland rauchen immer weniger Menschen. Ein sehr großer Teil der heutigen ehemaligen Raucher hat zur E-Zigarette gegriffen. Die Gründe können sehr unterschiedlich sein.

  • Sie wollen generell mit dem Rauchen aufhören und sehen im Dampfen eine gute Alternative und Möglichkeit.
  • Sie möchten einen weniger schädlichen Genuss
  • Sie wünschen sich keinen kalten Rauch, Abfall, Asche oder wollen mehr Geschmacksvielfalt.
  • Sie wollen eine günstigere Alternative zu Tabak-Produkten.

Ganz gleich, was die Beweggründe waren oder sind: Die elektrische Zigarette ist seit etwa 15 Jahren am Markt und seither sehr erfolgreich. Auch wurde mittlerweile mehrfach bestätigt, dass das Dampfen die deutlich weniger gesundheitsschädliche Variante ist, verglichen mit dem Konsum von herkömmlichen Zigaretten.

Daher muss es wie ein Schlag mit dem Hammer gewesen sein, als die Dampfer-Lobby die Nachricht erhielt, dass auch die E-Zigarette stark besteuert wird, sobald das neue Tabaksteuergesetz aktiv wird. Bislang wurde nur die Mehrwehrsteuer auf die E-Zigarette und ihre Produkte erhoben. Jetzt soll das alles anders werden.

Im neuen Gesetz wird die Steuer auf E-Liquids drastische Folgen haben, denn so werden die Flüssigkeiten, welche zum Dampfen in der elektrischen Zigarette nötig sind, extrem teuer. Um es klar zu sagen: Bis ins Jahr 2026 wird ein Milliliter Liquid um 3,20 Euro teurer, und das nur wegen Steuern. Klar, dass sich dass die E-Zigaretten-Händler und Hersteller nicht bieten lassen wollen und nun eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg bringen wollen.

E-Zigarette könnte ein Luxusgut werden

Wer sich unter der genannten Preiserhöhung kein Bild machen kann, für den haben wir eine weitere Rechnung, denn tatsächlich wird das Liquid durch die Steuererhöhung um 160 Prozent teurer.

Damit könnten elektrische Zigaretten bald etwas sein, das wie eine Art Luxusgut gesehen und gehandelt wird. Dabei kann durch die E-Zigarette so viel für den Nichtraucherschutz und den Aktivismus hin zum Rauchstopp getan werden. Dies könnte aber entfallen, oder stark rückläufig sein, denn bei so hohen Preisen bleiben sicherlich viele Raucher lieber bei der Tabak-Variante, auch wenn diese deutlich ungesünder ist.

Die Händler und Hersteller von E-Zigaretten-Liquids und weiteren dazugehörigen Produkten haben Bedenken, dass Konsumenten die Liquids einfach aus dem Ausland bestellen könnten, denn dort sind diese viel geringer besteuert und würden vermutlich mit Versand noch viel billiger sein, als im Inland.

Die Ware ist dann allerdings nicht unbedingt geprüft und birgt möglicherweise erhöhte gesundheitliche Risiken. Außerdem besteht so auch die Gefahr, dass sich ein rasch wachsender Schwarzmarkt bildet, welcher ebenfalls gesundheitlich bedenkliche Waren in Umlauf bringen kann.

Der Lobbyverband möchte daher jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen. „Wir werden uns mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Grundrechtsverstöße in dem Gesetz wehren“, sagt Verbandschef Dustin Dahlmann. Weiterhin spricht die Branchenlobby von einer verfassungswidrigen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. Ob sich der gewünschte Erfolg einstellen wird, bleibt fraglich. Experten sehen nur geringe Chancen für eine erfolgreiche Klage.

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