Olaf Scholz und die E-Zigarette

Olaf Scholz und die E-Zigarette – Und wieder wird sie angestoßen, die alljährliche Diskussion darüber, ob auf die E-Zigarette und auf E-Liquids Tabaksteuer erhoben werden soll. Wenn es nach Olaf Scholz (SPD) geht, dann sollte dies schnellstmöglich umgesetzt werden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz geht es dabei um die Besteuerung von E-Liquids und Rauchalternativen, wie beispielsweise Erhitzer und E-Zigaretten. Diese sollen verstärkt besteuert werden in der Zukunft.

Dagegen sind allerdings die Vertreter aus der Industrie. Und auch Dampfer fragen sich, ob die Diskussion nicht irgendwann einen neuen Drive vertragen könnte, denn wie mittlerweile ausführlich bekannt ist, sind E-Liquids keine Tabakprodukte. Warum also diese in die Tabaksteuer aufgenommen werden sollen erschließt sich nur den Wenigsten.

Besteuerung für E-Zigaretten nur mit angepassten Gesetzen

Das derzeit gültige Tabaksteuermodell ist seit 2011 in Kraft. Dieses möchte der amtierende Bundesfinanzminister Olaf Scholz nun anpassen. Konkret geht es vorrangig um Erhitzer, welche ja durchaus mit Tabak bestückt sind und mit Tabak funktionieren. Aber es geht auch um E-Zigaretten, welche bekanntermaßen ja ohne jegliche Tabakprodukte auskommen. Das höchste der Gefühle und das was dem Tabak am nächsten kommt bei der E-Zigarette wäre ein Liquid mit nachgeahmten Tabakgeschmack. Aber selbst hier ist kein Tabak enthalten.

Aktuell werden Tabak-Erhitzer, die auch Heater genannt werden, im Steuerbereich für Pfeifentabak in Form von Rauchtabak besteuert. Das klingt auch irgendwie logisch, da das Produkt ja tatsächlich Tabak erhitzt und diesen somit auch enthält. Doch nun wird es etwas skurriler, denn bei der Besteuerung von E-Liquids, welche auch in das Tabaksteuergesetz aufgenommen werden sollen, geht es jetzt um das enthaltene Nikotin. Wie bekannt ist, gibt es E-Liquids sowohl nikotinfrei als auch in unterschiedlichen Stärken mit einem entsprechenden Nikotingehalt.

Der Anstoß der Überlegung

Und nun kommen wir zu dem Hintergrund, der den Stein quasi erneut ins Rollen gebracht hat. Denn tatsächlich freuen sich Vertreter der Nichtraucherlobby und aus dem Gesundheitssektor darüber, dass sich das Verhalten der Verbraucher verändert. Sie rauchen weniger, dafür steigen viele auf das Dampfen um. Dieses gilt als weniger schädlich für den Dampfer und für das Umfeld. Und ja, was möchte nun der Bundesfinanzminister für unser schönes Land? Richtig, einen Teil vom Kuchen ab. Und wie bekommt er diesen? Indem er Steuern erhebt.

Und das gibt das Ministerium auch offen zu: „Vor dem Hintergrund der Änderung der Konsumgewohnheiten und des Rückgangs des Absatzes von herkömmlichen Tabakwaren ist das Tabaksteuergesetz“ zu ändern, so findet man es auf der Website des Bundesfinanzministeriums (BMF) zu lesen.

Im Entwurf soll ab 1. Januar 2022 Tabakerhitzer so besteuert werden, wie herkömmliche Zigaretten und E-Liquids sollen ab 1. Juli 2022 zu einem Steuergegenstand im Sinne des Tabaksteuergesetzes werden. Damit würden sie dem Tabaksteuergesetz unterliegen. Doch wie soll besteuert werden? Wenn dies nach aktuellem Entwurf durchgesetzt würde, dann würde eine 10 Milligramm Flasche E-Liquid mit Nikotin um die 8 Euro kosten. Kleine Rechnung dazu:

Laut aktuellem Entwurf sollen die Steuer am Ende auf 0,04 Euro pro Milligramm Nikotin entfallen. Laut Tabakerzeugnisgesetz sind maximal 20 mg Nikotin auf 10 ml zulässig. Dies ergibt hochgerechnet einen Nikotingesamtgehalt von 200 mg, was bedeutet, dass die Steuerlast auf das Fläschchen 8 Euro betragen würde, plus Umsatzsteuer. Damit läge eine kleine Flasche mit nikotinhaltigem Liquid bei ca. 9,52 Euro und kostet damit deutlich mehr als eine Schachtel Tabakzigaretten. Und das obwohl Liquid keinerlei Tabak enthält.

Selbstverständlich gibt es für diesen Entwurf harsche Kritik, denn viele Dampfer, würden dann vermutlich wieder zu Rauchern werden, weil es einfach auch bei einigen eine Frage der Kosten ist. Damit würde das Gesundheitswesen wieder stark belastet usw. Es wäre also ein massiver Rückschritt. Industrie und gesundheitspolitische Vertreter stehen diesem Entwurf absolut kritisch gegenüber und so wird hier sicherlich noch einiges an Diskussionen nötig sein, bis eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann.

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