Die Niederlande machen Ernst!

Die Niederlande machen Ernst! – In den Niederlanden wurde entschieden, dass es bald keine Liquids mit bestimmten Aromen für die elektrische Zigarette mehr geben darf. Davon betroffen sind fruchtige Sorten und Aromarichtungen welche sich im Bereich von Eisgeschmack bewegen. Dabei wird die niederländische Regierung sehr konkret und möchte dadurch erreichen, dass Jugendliche nicht mehr von der elektrischen Zigarette angesprochen werden.

Des einen Sicherheit des anderen Leid

Erwachsene möchten unter anderem sehr gerne fruchtige Aromen dampfen und genießen gerne auch ein süßeres Liquid. Leider ist dies in den Niederlanden bald nicht mehr möglich. Verboten werden folgende Geschmacksrichtungen:

  • Erdbeereis, Haselnusspaste, Fruchtsorten
  • Süße Aromen, wie Schokolade oder auch Vanille
  • Exotische Mischungen, wie Cocktails oder Kokosgeschmack

Begründet hat die niederländische Regierung das Verbot damit, dass diese Liquids vor allem Jugendliche ansprächen, die dann in Versuchung kommen könnten, die E-Zigarette auszuprobieren. Außerdem, so das Ministerium in Den Haag, sei das Dampfen ein Einstieg zum Rauchen für Jugendliche.

Das Ministerium lässt Studien sprechen

Eine Studie, die besagt, dass das Dampfen doch schädlicher ist, als bislang angenommen wurde, ist die Basis des Verbotes. Weiterhin erklärte das Ministerium, dass Jugendliche vor allem süße Aromen bevorzugen würden. Als Teil einer großen Kampagne des Ministeriums ist nun das Verbot für süß schmeckende E-Liquids erlassen worden.

Dabei geht es vor allem darum, dass eine rauchfreie junge Generation erreicht werden soll. Im Beschluss findet sich die Erklärung: „Für E-Zigaretten mit allen möglichen verführerischen exotischen Aromen ist dabei kein Platz.“

In den USA wurden bereits E-Zigaretten mit bereits befüllten Patronen verboten, die vor allem unter Jugendlichen beliebt sind. Auch hier konzentriert sich die Regierung auf Fruchtsorten und erweiterte das Spektrum um minzige Aromen.

Fragen bleiben offen

Jugendliche, die dampfen wollen, nutzen mit höchster Wahrscheinlichkeit dann einfach andere Geschmacksrichtungen in ihrem Liuqid. In den USA dürfen die fruchtigen und die Minz-Sorten übrigens weiterverkauft werden, aber nur in Liquids, welche zum Befüllen von E-Zigarettentanks vorgesehen sind. Weiterhin werden auch Tabak und Menthol als Aroma für die elektrische Zigarette verkauft.

Natürlich soll ein solches Verbot die Jugendlichen vor einem möglichen Konsum schützen. Allerdings ist auch klar, dass jemand der an Liquids kommen möchte, dies sehr wahrscheinlich auch schafft. Und in diesem vorliegenden Beispiel müsste er nur von bereist befüllten Tanks auf selbst zu befüllende Tanks umsteigen.

Die Regierungen müssen einen Spagat schaffen, zwischen dem Schutz von Jugendlichen und den erwachsenen Dampfern. Vor allem Raucher, die durch das Dampfen vom Tabak wegkommen wollen, müssen irgendwie im Boot bleiben. Vor Kurzem hat die USA das Mindestalter zum Erwerb von Tabakprodukten und elektrischen Zigaretten angehoben. Dort dürfen Personen ab 21 Jahre nun solche Produkte erwerben. Zuvor lag die Mindestaltersgrenze bei 18 Jahren.

Kann ein solches Verbot auch Deutschland treffen?

Diese Frage kann niemand mit Sicherheit beantworten. Aktuell sieht es nicht danach aus, was aber die Zukunft bringt, weiß natürlich niemand. Den Verkauf von Liquids anhand der Aromen abhängig zu machen ist ein sehr schwieriges und mitunter komplexes Thema. Denn eigentlich ist die elektrische Zigarette für Erwachsene gedacht.

Auch in Deutschland gilt ein Mindestalter von 18 Jahren für den Erwerb von elektrischen Zigaretten, Liquids und Tabakprodukten. Wenn Sie bereits über 18 sind, dann würden wir uns freuen, wenn Sie in unserem Onlineshop unter www.liquidwolke.de Ihr Wunscharoma ausfindig machen können.

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