Das Werbeverbot wird ausgeweitet

Das Werbeverbot wird ausgeweitet – Das Werbeverbot für Tabak und E-Zigaretten wurde nun beschlossen, nachdem es lange Zeit nur recht wage Aussagen dazu gab. Mittlerweile hat auch Deutschland nun die Regelungen gefestigt und ein entsprechendes Paket festgezurrt.

Das heißt aber noch lange nicht, dass es dabei nur eitel Sonnenschein und Einstimmigkeit gibt. Das Thema zum Werbeverbot war lange strittig und wurde viel diskutiert. Dabei waren vor allem die Parteien darin gespalten, wenn es um die E-Zigarette ging. Soll sie nun den Tabakprodukten gleichgesetzt werden, oder doch separat behandelt werden? Antworten gibt es jetzt darauf, denn nun ist die Regelung beschlossene Sache.

Werbung für Tabak und E-Zigarette wird sich ändern

Ab dem 1. Januar 2022 wird sich was die Werbemaßnahmen für Tabakprodukte und die E-Zigarette angeht einiges ändern. Zumindest hat Deutschland, übrigens als letztes Land der EU, endlich die Gesetze dafür in die Wege leiten können. Wo früher an Bushaltestellen, Litfaßsäulen und in Kinos zahlreiche Werbeplakate prangten wird es künftig wohl eher etwas leerer aussehen.

Zumindest was Tabak- und E-Zigaretten-Werbung angeht. Was kaum auffiel, aber stark ins Gewicht fiel ist, dass schon seit einiger Zeit keine Werbung für Tabak- und E-Zigaretten-Produkte im Rundfunk, also in Radio oder im Fernsehen gezeigt werden dürfen. Daraufhin wurden rege Diskussionen geführt, ob weitreichendere Verbote als logische Konsequenz in Betracht gezogen werden sollen und wie diese aussehen könnten. Lange Zeit stellte sich die Union quer. Doch nun musste auch sie sich geschlagen geben, denn das Tabakwerbeverbot gilt auch als Nichtraucherschutz.

Alle übrigen EU-Länder haben ihre Reglements und Gesetzte übrigens was das betrifft schon längst verändert und angepasst. Die erste Klappe zum Werbeverbot wird im Kino fallen. Ab 1. Januar 2021 wird dort nur noch Tabakwerbung erlaubt sein, wenn diese vor einer Vorstellung für Filme ab 18 Jahren zu sehen sein wird.

Erst ab Januar 2022 wird Werbung auf Plakaten für die typischen Tabakprodukte nicht mehr erlaubt sein. Tabakerhitzer sollen ab 2023 in das Werbeverbot eingefasst werden und die E-Zigarette hat noch bis 2024 Zeit. Dann wird das Werbeverbot auch für sie gültig sein.

Schnell gibt es Gegenwind und Proteste gegen Tabak-Werbeverbot

Der Weg hin zu diesen neuen Regeln war bereits anstrengend genug und zog sich über mehrere Jahre hin. Doch schon kurz nach Bekanntgabe der Ausarbeitungen gab es sofortige Proteste gegenüber der Maßnahmen. Die Tabakbrache sieht in den Verboten einen Eingriff in die Grundrechte.

Es ist klar, dass die Tabakindustrie solche Verbote nicht mit Handkuss begrüßt. Doch dass neben verfassungsrechtlichen Bedenken auch noch die Grundrechte eine Rolle spielen sollen, wird einem bei einer Begründung erst auf den zweiten Blick irgendwie klarer, oder auch nicht. Denn weitere Erläuterungen gibt es dazu kaum. Das Verbot sei unverhältnismäßig vor allem fühlen sich die Tabakhersteller gegenüber den E-Zigarette-Produzenten benachteiligt.

Letzteres war zu erwarten. Wobei man auch dazu erwähnen sollte, dass zahlreiche Tabakproduzenten mittlerweile selbst elektrische Zigaretten, E-Liquids und dazu passendes Zubehör auf den Markt bringen. Spannend bleibt aber die Frage, ob die entschlossenen Richtlinien und Verbote nun doch wieder gekippt werden können. Denn gerade, wenn es um verfassungsrechtliche Dinge geht, muss eine neue Regelung streng geprüft werden. Es bleibt also weiterhin spannend.

Da hilft nur eines: Eine schöne Tasse Kaffee, oder Tee, je nach Vorliebe, Beine hochlegen und erst einmal in Ruhe dampfen. Möchten auch Sie sich entsprechend ausstatten, so legen wir Ihnen gerne unser fein selektiertes Sortiment unter www.liquidwolke.de ans Herz. In unserem Blogarchiv finden Sie übrigens weitere Themen rund um die E-Zigarette. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Dieser Artikel kann nicht kommentiert werden.

Execution time (seconds): ~1.149569