Diese Vorgaben gelten für E-Zigaretten und Liquids

Häufig werden falsche Behauptungen in Bezug auf die E-Zigarette und die dazu gehörigen Liquids aufgestellt. Doch was stimmt denn davon nun wirklich? Was viele nicht wissen ist, dass diese Belange alle gesetzlich geregelt wurden mittlerweile. Die Vorgaben für E-Zigaretten und Liquids sind seit 2016 bereits gesetzlich verankert. Sicherlich wird es im Laufe der Zeit Erweiterungen, oder Änderungen geben. Aber das ist ohnehin in jedem gesetzlichen Bereich der Fall. Die aktuell gültigen Vorgaben möchten wir heute in diesem Beitrag aufzeigen.

Wo findet sich die Regelung für E-Zigaretten?

Seit dem 20. Mai 2016 regelt das Gesetz die Richtlinien für Dampfer sowie für die Hersteller von E-Zigaretten. Auch das Zubehör gehört zu dem so genannten TPD2. Dies steht für Tabakprodukt-Verordnung und kann durchaus jetzt bereits ein Fragezeichen aufrufen. Tabak? E-Zigarette? Ja, denn die Gesetzgeber wollten kein komplett neues Gesetz nur für die E-Zigarette ausarbeiten und haben diese einfach in die herkömmlichen Zigaretten aufgenommen. Das heißt in diesem Tabakgesetz befindet sich auch die Regelung zur E-Zigarette sowie dem dazu gehörigen Zubehör. TPD2 bedeutet Tobacco Products Directive und ist vor allem für Hersteller und Verkäufer der E-Zigarettenprodukte relevant. Denn dieses Gesetz regelt EU weit alles, was im Zusammenhang mit den Produkten der elektrischen Zigarette steht.

Welche wichtigen Punkte beinhalten die Vorgaben?

Wichtig sind vor allem die Stichpunkte des Marketings, der Werbung und der Herstellung. Das Gesetz ist allerdings so ausgelegt, dass möglichst viele Menschen weder dampfen noch rauchen sollen. Das heißt salopp gesagt, dass es den Rauchern und Dampfern möglichst unangenehm gemacht werden soll ihrem Laster zu frönen. Am meisten war der Handel von den Änderungen betroffen. Geräte, welche den Vorgaben nicht mehr entsprachen durften nicht weiter verkauft werden. Dies ist zwar ein Vorteil für die Verbraucher, verursachte aber bei vielen kleineren Händlern ein finanzielles Defizit. Generell ist es ratsam die Richtlinien streng zu befolgen, denn bei Abweichungen versteht das Gesetz keinen Spaß. Mit Härte wird gegen Verstöße vorgegangen.

Gerade bei Markteinführungen von neuen Produkten oder deren Vermarktung gibt es sehr straffe Richtlinien, welche unbedingt berücksichtigt werden müssen.

Warum gibt es keine Werbung für E-Zigaretten mehr?

Es gibt auch keine Werbung für Tabakprodukte mehr. Zumindest nur noch stark eingeschränkt. Der Grund: Es ist verboten! Hier trifft es die E-Zigarette teilweise sogar härter, als ihre Tabak-Vorgänger. Werbung ist strengstens untersagt. Auch Werbeaussagen, oder sogar Bilder mit möglicherweise zu interpretierender Werbeaussage können problematisch werden. Kurz bevor das Gesetz in Kraft trat, gab es ein paar wenige Hersteller von E-Zigaretten die noch kurz aufwändig produzierte Spots über die Bildschirme laufen ließen. Doch damit ist Schluss.

Diese Werbesports wird es nicht mehr geben. Auch der rauchende Cowboy oder das an die Decke gehende Comic-Männchen, gehören längst der Geschichte an. Betroffen von dem Werbeverbot sind die Bereiche TV, Radio, Internet und Printmedien. Plakate auf entsprechenden Litfaßsäulen oder Plakatwänden ist also nach wie vor okay. Noch. Denn auch hier soll es wohl bald zu einem Verbot kommen.

Worauf müssen Shops achten?

Jeder kennt sie: Die typische Altersabfrage auf Internetseiten. Diese müssen bei Onlineshops eingebunden sein. Allerdings stellen diese sogar laut Gerichtsurteilen keine angemessene Sicherheit dar.

Die Abfrage ist ein einfach überwindbares Hindernis. Dennoch muss sie eingebunden sein, um der Gesetzgebung zu entsprechen. Denn E-Zigaretten und Liquids dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Liquids müssen mittlerweile sogar mit Warnhinweisen versehen werden. Diese müssen klar erkennbar auf den Packungen angebracht werden und vor allem deutlich ersichtlich sein.

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