Die vermeintlich harmlose Alternative – E-Zigarette

Die vermeintlich harmlose Alternative – E-Zigarette. Die vermeintlich harmlose Alternative – E-Zigarette – Die E-Zigarette erhält nicht nur in Deutschland seit geraumer Zeit zunehmend Aufmerksamkeit. Das Konsumieren der E-Zigarette wird als Dampfen bezeichnet. Die benötigten Liquids bestehen zum größten Teil aus einem Verneblungsmittel, Aromen und Nikotin. Es gibt auch Liquids, die vollkommen nikotinfrei sind.

Schäden durch die E-Zigarette

Ganz so ungefährlich wie oft angepriesen ist der Konsum der E-Zigarette sind. Kurzfristig kann es zu Atemwegirritationen und Entzündungsreaktionen der Bronchien kommen. Durch die Aromastoffe können Allergien ausgelöst werden.

Die langfristigen Schäden durch den Konsum sind noch nicht ausreichend untersucht, sodass sich die Folgen des regelmäßigen und langfristigen Dampfens kaum abschätzen lassen. Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum sind die Konzentrationen von Formaldehyd und Acetaldehyd vom Nutzerverhalten, der Batteriestärke und dem Gerätetyp abhängig.

Zur eigenen Sicherheit sollte man beim Dampfen auf neuere Modelle der E-Zigarette setzen. Jedoch kann bei einem Dauerkonsum durch das in den Liquids enthaltene Nikotin eine Krebsgefährdung nicht ausgeschlossen werden.

Des Weiteren ist es möglich, dass es durch den Konsum der E-Zigarette mit nikotinhaltigen Liquids zu einer Nikotinabhängigkeit kommen kann. Wie sehr die ausgeatmete Atemluft der Nutzer die Innenraumluft belastet, ist bisher noch unklar.

Richtlinien der Europäischen Union

Seit Frühjahr 2016 unterliegen die E-Zigaretten und die Liquids einer einheitlichen Regulierung durch die Europäische Union. So werden hier Richtlinien für die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen für nikotinhaltige E-Zigaretten festgelegt.

Die Konzentration des Nikotins in den Liquids darf maximal 20 mg pro ml betragen. Des Weiteren müssen die Nutzer durch Hinweise auf der Verpackung über die Inhaltsstoffe der Liquids aufgeklärt werden. Die bedeutet, dass sowohl E-Zigaretten wie auch Liquids nur noch mit Beipackzettel verkauft werden dürfen.

Jedoch kann auf den ersten Blick beim Konsum einer E-Zigarette nicht erkannt werden, ob es sich um nikotinhaltigen oder nikotinfreie Liquids handelt. Die betrifft allerdings nur die nikotinhaltigen Produkte. Produkte ohne Nikotin sind von den Regelungen nicht betroffen.

Jedoch kann es durch die süßen Aromastoffe in den Liquids dazu führen, dass Kinder und Jugendliche vermehrt zu E-Zigaretten greifen und somit das Tor zur Nikotinabhängigkeit geöffnet wird. Ebenfalls seit dem Frühjahr 2016 besteht ein Abgabe- und Konsumverbot von Tabakwaren für Jugendliche, was auch für E-Zigaretten gilt. Diese Gesetzänderung betrifft nicht nur die nikotinhaltigen Liquids, sondern jegliche Art der Liquids – auch die nikotinfreien.

Mit der E-Zigarette das Rauchen abgewöhnen?

Diese Frage stellen sich sicherlich viele Nutzer. Allerdings ist die Datenlage hier noch nicht klar, sodass die E-Zigarette nicht zur Tabakentwöhnung empfohlen werden kann. Werden nikotinhaltige Liquids konsumiert besteht die Gefahr einer Aufrechterhaltung der körperlichen Abhängigkeit. Zudem behalten die meisten Dampfer ihre gewohnten Rituale und Gewohnheiten bei. Um erfolgreich gegen die Tabakgewöhnung vorzugehen, muss man jedoch seiner Verhalten ändern und die psychische Abhängigkeit überwinden.

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