Werden Aromen für E-Zigarette und Shisha verboten?

Das Dampfen hat sich etabliert. Aber auch die E-Shishas sind sehr begehrt. Grundsätzlich schätzen die Verwender vor allem die Vielfalt an Aromen. Schier unbegrenzte Geschmacksrichtungen sind erhältlich. Hier ist tatsächlich für jeden Etwas dabei. Heute Kaffee, morgen Zitrone und übermorgen einen leckeren Cocktail.

Selbst wer einfach  nur klassische Richtungen, wie beispielsweise Tabakgeschmack wünscht, findet auch in diesem Segment zahlreiche unterschiedliche Produkte. Dies ist ein großer Pluspunkt gegenüber herkömmlichen Tabak-Produkten. Doch nun geht es um ein paar kleine Feinheiten, denn in der Schweiz wird befürchtet, dass nun einige E-Zigaretten-Produkte verboten werden könnten. Lesen Sie hier, warum diese Diskussion auch auf Deutschland überschwappen könnte.

Tabakersatzprodukte stehen wieder im Fokus

In der Schweiz wurde kürzlich ein neues Tabakproduktgesetz verabschiedet. Nun befürchten zahlreiche Personenkreise, dass die elektrische Zigarette und ihre Rahmenprodukte nun weiter reguliert werden könnten. Aus Sicht des Jugendschutzes, welches häufig als Hauptargument genutzt wird, sollen elektrische Zigaretten und deren Produkte stärker in der Abgabe kontrolliert werden.

Dabei hinkt der Vergleich jedoch etwas, denn immer wieder wird erwähnt, dass vor allem Jugendliche und junge Erwachsene sich sehr gerne der E-Zigarette zuwenden. Tatsächlich besteht die Mehrheit der Dampfer aber aus Erwachsenen, welche von der Tabak-Zigarette auf die elektrische Variante umgestiegen sind. Zu ca. 90% besteht die Dampfer-Lobby aus ehemaligen Rauchern.

Welches Problem liegt vor?

Diese Frage ist durchaus berechtigt, denn auf den ersten Blick gibt es eigentlich keinen Anlass dazu, davon auszugehen, dass die Aromen in den Blickwinkel von Gesetzen und Gesetzesentwürfen geraten könnte. Ein Absatz jedoch, lies alle aufhorchen. Darin steht, dass E-Zigaretten und Tabakprodukte zukünftig keine Zutaten enthalten dürfen, welche „das Abhängigkeitspotenzial erhöhen“ oder „die Inhalation erleichtern“. Daraus resultiert die Aufregung, denn viele befürchten nun, dass bestimmte Stoffe, welche in Aromen zum Einsatz kommen, bald verboten sein könnten.

Gemeint sind damit vorrangig Stoffe, wie Menthol, welche einen kühlenden Effekt auslösen können. Diese Stoffe werden gerne auch in Tabak-Produkten verwendet, um den Reizhusten beim Rauchen zu verhindern. Sollte diese Entscheidung getroffen werden, und damit auch die E-Zigarette einbezogen werden, dann müssten sämtliche Inhaltsstoffe, welche in diesen Kategorie fallen verboten werden.

Damit können auch Randprodukte, welche in eigentlich unauffälligen Aromen vorkommen, nicht mehr genutzt werden. Im Übrigen entscheidet, welche Produkte in dieses Segment fallen, von einem Gremium entschieden. Helfen könnte hier nur, dass Tabak-Produkte und E-Zigaretten-Produkte getrennt voneinander behandelt werden. Doch dies ist sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland noch nicht konkret der Fall. Beide Produkte werden im Tabakgesetz gleichgesetzt.

Das klingt erst einmal weniger dramatisch. So werden einfach diese Stoffe nicht mehr genutzt, aber welche Auswirkungen kann so eine Regulierung tatsächlich haben? Möglicherweise könnten Händler in ihrer Existenz bedroht sein. Experten erklären, dass sobald dieses Gesetz verabschiedet würde, ca. 80 Prozent der E-Liquids aus dem Sortiment genommen werden müssten.

Dies bedeutet, dass diese Ware nicht mehr verkauft werden könnte, was einen Umsatzverlust nach sich ziehen würde. Außerdem ist die Ware bereits gekauft und somit bedeutet dies große Einbußen für die Händler. Auch die Hersteller könnten stark ins Minusgeschäft rutschen. Bereits produzierte Ware, kann dann nicht mehr verkauft werden.

Liquids künftig explizit untersuchen und deklarieren

Allerdings widersprechen auch Vertreter der Tabakprävention. Hier heißt es klar, dass ein Verbot von Aromastoffen aktuell nicht anstehen würde. Konkreter ginge es viel mehr darum, Stoffe zu verbieten, die einen Hust- oder Würgereiz beim Einatmen unterdrücken. Noch konkreter heißt dies, dass in der Schweiz Mentholzigaretten verboten werden.

Außerdem sollen auch die Liquids und ihre Zutaten genauer untersucht werden. Denn auch hier könnte es in Zukunft durchaus passieren, dass manche Inhaltsstoffe nicht mehr genutzt werden dürften und damit ebenfalls verboten werden können.

Bild Quelle.: Image by Prawny from Pixabay

Dieser Artikel kann nicht kommentiert werden.

Execution time (seconds): ~1.149569